KSTA Grundstückgewinnsteuer Formular

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Betrag in Schweizer Franken

Falls Sie als Verkäufer die Handänderungssteuer und weitere Gebühren übernehmen werden, können Sie diese als Abzug geltend machen.

Ab einer Besitzesdauer von 5 Jahren wird der Gewinn um je 2% für jedes weitere Jahr reduziert, höchstens um 50% nach einer Besitzesdauer von 30 Jahren (§ 57 Abs. 1 StG).

Ersatzbeschaffung nach § 51 StG
Rentensatzbesteuerung (§ 58 Abs. 3 StG)

Ergebnis

Kantonale Verwaltung

Telefonzentrale

Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Öffnungszeiten Telefonzentrale/Empfang
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:00