Hoheitsgrenzen
Als Hoheitsgrenzen werden die Landesgrenzen, Kantonsgrenzen und die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet.
Kantonsgrenze
Gemeindegrenzen
Für die Vermarkung der Gemeindegrenzen mit besonderen Grenzzeichen sind die beteiligten Gemeinden zuständig. Die Nachführungsgeometer unterstützen die Gemeinden bei diesem Vorhaben.
Korrekturen und Regulierungen von Gemeindegrenzen sind in Art. 47 der Kantonsverfassung geregelt. Regulierungspläne werden von den Nachführungsgeometern erstellt.