Kantonales Mitberichtsverfahren

Die Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantons Solothurn (VVK) stellt Regeln auf, über die materielle und formelle Koordination verschiedener raum- und umweltrelevanter Bewilligungsverfahren und die Projektleitung auf kantonaler Stufe.

Die Schemas zeigen den Ablauf bei Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone auf (siehe rechte Spalte). Sie geben Aufschluss über die Abstimmung von kommunalen und kantonalen Verfahren sowie über die Verfahrensleitung innerhalb der kantonalen Verwaltung.

Bei Bauten und baulichen Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist in jedem Fall ein Gestaltungsplan erforderlich (§ 46 PBG).

Kontakt

Zu folgenden Zeiten steht die Abteilung Baugesuche für Auskünfte zum Bauen ausserhalb der Bauzone zur Verfügung:

Montag - Freitag von 08.45 Uhr bis 11.45 Uhr
unter Telefon Nr. 032 627 63 93

Unabhängig davon können Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an baugesuche@bd.so.ch senden. Bitte geben Sie immer die Objektangaben (Gemeinde, Grundbuch-Nr., Strasse und Gebäude-Nr.) sowie eine Telefonnummer an.

Gesetzliche Grundlagen

Schema Bewilligungsverfahren nach § 38bis PBG
(Bewilligung nach Art. 22 bzw. Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG)

Schema Gestaltungsplanverfahren für UVP-pflichtige Anlagen

Amt für Raumplanung

Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00