Kantonale Baubehörde
Baubewilligungen werden im Allgemeinen durch die Gemeindebaubehörde (örtliche Baubehörde) erteilt. Davon abweichend kann im Rahmen von kantonalen Nutzungsplänen gemäss § 135 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG; BGS 711.1) auch das kantonale Bau- und Justizdepartement als Baubehörde bestimmt werden.
Wurde in den (Teil-)Zonen- oder Sonderbauvorschriften zum entsprechenden Nutzungsplan das kantonale Bau- und Justizdepartment als Baubehörde bestimmt, werden die Aufgaben in diesem Zusammenhang durch die Mitarbeitenden der Abteilung Baugesuche wahrgenommen. Dazu gehören, nebst der Beratung der Bauherrschaft und deren Architekten / Planer in der Planungsphase, insbesondere die Abwicklung des kompletten Baubewilligungsverfahrens, die Prüfung allfälliger Projektänderungen und auch die Baukontrolle. Die Aufgaben werden unter Einbezug der zuständigen kantonalen Ämter / Fachstellen und der örtlichen Baubehörde wahrgenommen.
Informationen für betroffene Bauherrschaften, Architekten und Planer
Sie sind die Bauherrschaft oder haben einen Auftrag für die Planung in einem Gebiet, in welchem das Bau- und Justizdepartement die zuständige Baubehörde ist? Dann melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, damit das Vorgehen geklärt und allfällige Vorabklärungen rechtzeitig vor der Eingabe des Baugesuches getroffen werden können (Kontakt siehe rechte Spalte).
Bei der Eingabe von Baugesuchen ist folgendes zu beachten:
- Baugesuche sind in Papierform ausschliesslich an folgende Adresse zu senden:
Amt für Raumplanung, Abteilung Baugesuche, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn - Auch wenn nach §§ 5 und 6 Kantonale Bauverordnung (KBV; BGS 711.61) Baugesuche im Doppel einzureichen wären, sind immer mindestens 3 Exemplare notwendig (1x Bauherr, 1x Kanton, 1x Standortgemeinde). Falls mehrere Gemeinden betroffen sind, erhöht sich die Anzahl der notwendigen Exemplare entsprechend. Zusätzliche Exemplare verkürzen die Bearbeitungszeit.
- Es ist das Baugesuchsformular / die Baugesuchsmappe der Standortgemeinde zu verwenden.