Kantonales Mitberichtsverfahren

Die Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantons Solothurn (VVK) stellt Regeln auf, über die materielle und formelle Koordination verschiedener raum- und umweltrelevanter Bewilligungsverfahren und die Projektleitung auf kantonaler Stufe.

Die Schemas zeigen den Ablauf bei Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone auf (siehe rechte Spalte). Sie geben Aufschluss über die Abstimmung von kommunalen und kantonalen Verfahren sowie über die Verfahrensleitung innerhalb der kantonalen Verwaltung.

Bei Bauten und baulichen Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist in jedem Fall ein Gestaltungsplan erforderlich (§ 46 PBG).