Prüfperimeter Bodenabtrag
Die Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) und die Verordung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) regeln den Umgang mit abgetragenem Boden. Zur Umsetzung wurde die Karte Prüfperimeter Bodenabtrag erstellt. Es handelt sich um eine Hinweiskarte ohne Gewährleistung auf Vollständigkeit. Der Prüfperimeter Bodenabtrag dient als Entscheidungsgrundlage für den Umgang mit mutmasslich belastetem Bodenaushub. Die erhobenen Flächen sind nicht parzellenscharf. Die Karte wird periodisch nachgeführt und angepasst.
Der Prüfperimeter beschränkt sich auf den Ober- und Unterboden (erster und zweiter Stich), also auf die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können (Art. 7 Abs 4bis Umweltschutzgesetz).
Auskünfte und weitere Informationen finden Sie bei der Abteilung Boden.