Betreuende Angehörige
Angehörige übernehmen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter Hilfe brauchen. Dabei wird zwischen betreuenden und pflegenden Angehörigen unterschieden.
 
                
        
    
Betreuende Angehörige
Sie helfen im Alltag und erbringen etwa folgende Leistungen:
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung im Haushalt
- Persönliche Zuwendung und Gespräche
- Administrative Aufgaben
Diese Betreuung erfolgt meist freiwillig und unbezahlt. Sie kann dadurch negative Auswirkungen auf die eigene finanzielle Situation sowie auf die Absicherung im Rentenalter haben. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes, minderjähriges Kind zu betreuen, können einen 14-wöchigen, bezahlten Betreuungsurlaub beziehen. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.
Pflegende Angehörige
Sie übernehmen zusätzlich zur Alltagsunterstützung pflegerisch-medizinische Aufgaben, wie beispielsweise:
- Hilfe bei der Körperhygiene
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Essen, Trinken und bei der Mobilität
Viele pflegende Angehörige arbeiten eng mit Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich zusammen, oft mit einer Spitex-Organisation. Pflegende Angehörige können bei der Spitex angestellt und für ihre Pflegeleistungen entlöhnt werden. Im Kanton Solothurn ist das Gesundheitsamt zuständig für alle Fragen rund um das Thema Pflege.
Unterstützungsangebote
Der Kanton Solothurn bietet selbst keine direkten Hilfeleistungen für betreuende und pflegende Angehörige an. Er unterstützt aber Organisationen, die sich für betreuende Angehörige einsetzen. Eine Übersicht über solche Angebote finden Sie unter den «Links».
