Selbständige Erwerbstätigkeit

Neueinreisende EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen eine Bewilligung, wenn sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.

Wie erhalte ich eine Bewilligung?

Sie erhalten eine erstmalige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, sofern Sie bereits bei der Einreichung Ihres Gesuchs den Nachweis erbringen können, dass Sie selbständig erwerbstätig sind. Als Nachweis genügt die Errichtung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte mit effektiver und existenzsichernder Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit setzt in aller Regel die ordnungsgemässe Gründung eines Handels-, Fabrikations- oder eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes oder einer juristischen Gesellschaft voraus. Ebenso ist die Anmeldung an die AHV (Ausgleichskasse) als selbständig erwerbstätige Person unumgänglich.

Sie verlieren Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie die eigenen Mittel nicht mehr selber aufbringen und von der Sozialhilfe abhängig werden.