Nachteilsausgleiche
Gesuch um Nachteilsausgleich
Bitte achten Sie darauf, dass das Gesuch vollständig ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht wird.
Gesuche für die Ausbildung sind bei Lehrbeginn einzureichen. Gesuche für das Qualifikationsverfahren sind bis spätesten 31. Oktober im Jahr vor dem Qualifikationsverfahren einzureichen. Später gestellte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn bereits während der Lehre durch eine Fachstelle empfohlene Fördermassnahmen (z.B. Kurse, Hilfsmittel, Therapie) ergriffen werden und das Bestehen der Lehrabschlussprüfung dennoch in Frage gestellt ist.
- Gesuch Nachteilsausgleich (docx, 32 KB)