Gymnasium wird fit für die Zukunft

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2026 die neue Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen (Gymnasiumsverordnung, GymV) verabschiedet. 
Im Zentrum der Anpassungen steht ein zeitgemässes und vielseitiges Gymnasium: Das Fächerangebot wird neu ausgerichtet und um die interdisziplinären Schwerpunktfächer Classics und Global Studies erweitert. Classics (Latein, Geschichte, Philosophie) vermittelt einen vertieften Einblick in das kulturelle und intellektuelle Erbe Europas, Global Studies (Geografie, Biologie, Wirtschaft und Recht) untersucht die Wechselwirkungen zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Prozessen im 21. Jahrhundert.
Gleichzeitig wird das Angebot bei den Ergänzungsfächern flexibler gestaltet. Latein wird aufgrund der geringen Nachfrage nicht mehr als eigenständiges Grundlagen- oder Schwerpunktfach geführt, bleibt aber Bestandteil des neuen Schwerpunktfachs Classics. Schwerpunktfächer werden künftig erst ab dem zweiten Schuljahr belegt.
Neu sind zudem die Fächer Philosophie sowie Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens. Sie stärken unter anderem das kritische Denken, die methodischen Kompetenzen und die Vorbereitung auf die Maturitätsarbeit sowie eine mögliches Hochschulstudium. Insgesamt erhalten selbstständiges und interdisziplinäres Arbeiten sowie überfachliche und basale fachliche Kompetenzen mehr Gewicht. 
Auch über den klassischen Unterricht hinaus setzt die neue Verordnung Akzente: Die Schulen sollen Austausch und Mobilität fördern, Möglichkeiten für einen Einsatz zugunsten des Gemeinwohls schaffen und die Schülerinnen und Schüler bei Studienwahl und Weiterentwicklung der Laufbahngestaltungskompetenzen unterstützen.

Besonderheit im Kanton Solothurn: Anders als in vielen anderen Kantonen kann der Kantonsrat gegen eine vom Regierungsrat beschlossene Verordnung oder Verordnungsänderung Einspruch erheben. Für die neue Gymnasiumsverordnung läuft dieses sogenannte Verordnungsveto bis zum 26. Oktober 2026.

Die neue Gymnasiumsverordnung tritt – vorbehaltlich des Einspruchsrechts des Kantonsrates – am 1. August 2027 in Kraft und gilt schrittweise für die neu eintretenden Klassen. Für bereits laufende Maturitätslehrgänge gilt das bisherige Recht während der Übergangsfrist weiter.

Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen