Erbenverhandlung
Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein.
Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Bescheinigung betreffend Verfügung über die Vermögenswerte (z.B. Bankkonten). Mit diesem Dokument können sie über die Vermögenswerte verfügen.