Keine Erbenverhandlung
Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig.
Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagungsvermutung.
Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig.
Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagungsvermutung.