Gemeinde

Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet.

Innert 30 Tagen ab dem Tod wird durch den Inventurbeamten der Gemeinde eine Inventarisation durchgeführt.

Die bekannten Erben werden zur Inventarisation eingeladen. Anschliessend findet die Inventaraufnahme statt.