Formulare Arbeitnehmende
Hinweis
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Formulare für Arbeitnehmende.
Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) jedoch mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton. Das unselbständige Erwerbseinkommen wird an der Quelle, d.h. beim Arbeitgeber besteuert.
In allen Fällen einer NOV (nachträglich ordentliche Veranlagung) gilt das Stichtagsprinzip. Die Person wird für die gesamte Steuerperiode in demjenigen Kanton veranlagt, in welchem sie am Ende der Steuerperiode Wohnsitz oder Wochenaufenthalt hat. An anderen Kantone bezahlte Quellensteuer werden an den für NOV zuständigen Kanton überwiesen. Die abgezogene Quellensteuer wird zinslos an die im nachträglich ordentlichen Verfahren berechneten Steuern angerechnet.
Achtung
Bei der Frist bis 31. März des Folgejahres handelt es sich um eine Verwirkungsfrist. Auf verspätet eingereichte Anträge wird nicht eingetreten.
Steueramt
Schanzmühle
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Solothurn
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