Finanzierung AHV-Mindestbeiträge
Worum geht es?
Alle nicht erwerbstätigen Personen müssen ab dem 20. Altersjahr einen Mindestbeitrag an die AHV/IV/EO leisten. In begründeten Härtefällen kann dieser Beitrag erlassen werden, insbesondere bei Armut oder beim Bezug von Sozialhilfe. Diese Mindestbeiträge werden heute vom Kanton bezahlt. Neu sollen diese Beiträge von den Einwohnergemeinden übernommen werden. Sie kümmern sich heute schon um die Bereiche Sozialhilfe und Armut.
Die geplante Änderung ist eine Einzelmassnahme des vom Kantonsrat verabschiedeten Massnahmenplans 2024 zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen. Die Änderung dient ebenfalls der konsequenten Entflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Einwohnergemeinden. Die Kosten werden auf rund 1,9 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.
Der Kantonsrat hat der Vorlage bereits zugestimmt: 55 Ja, 39 Nein, 2 Enthaltungen. Weil die notwendige Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Kantonsratsmitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.
Die wichtigsten Informationen
- Detaillierte Informationen in der offiziellen Abstimmungszeitung vom 8. März 2026
- Audiodatei für die kantonale Abstimmung vom 8. März 2026
Information für Menschen mit Sehbehinderung
Der Kanton Solothurn bietet die kantonalen Abstimmungsunterlagen auch als Hörfassung im DAISY-Format an. Weiter Informationen finden Sie bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS): Abstimmungsunterlagen als Hörzeitschrift