Hilfsmittel für Gemeindeverwaltungen

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den untenstehenden Dokumenten um Muster handelt. Diese sind auf Ihren konkreten Einzelfall anzupassen (Ziffern können weggelassen oder ergänzt werden).

Merkblätter Amt für Gemeinden

Hinweise zur Plakatierung

Die Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate regelt das Plakatieren und die Werbung bei Abstimmungen und Wahlen. 

Die Gemeinden können Standorte bezeichnen, an denen sie das Plakatieren erlauben oder verbieten.
Karte Plakatstandorte Bestimmungen Gemeinden.

Staatskanzlei

Regierungsdienste / Politische Rechte

Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn