Verwaltungskosten Alimentenhilfe

Worum geht es?

Die Alimentenhilfe ist eine Aufgabe der Einwohnergemeinden. In deren Auftrag fordert der Kanton heute ausstehende Unterhaltsbeiträge bei zahlungspflichtigen Personen und zahlt Kinderalimente als Vorschuss. Diese Verwaltungskosten übernimmt bis heute der Kanton. 

Neu sollen die Einwohnergemeinden für die Verwaltungskosten von rund 1 Million Franken pro Jahr aufkommen. Auch in anderen Bereichen (z.B. Abrechnung von Pflegeleistungen, Auszahlung von Ergänzungsleistungen zur AHV) übernimmt der Kanton schon heute Vollzugsaufgaben für die Gemeinden, ohne dafür die Verwaltungskosten zu bezahlen.

Die geplante Änderung ist eine Einzelmassnahme des vom Kantonsrat verabschiedeten Massnahmenplans 2024 zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen. Die Änderung dient ebenfalls der konsequenten Entflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Einwohnergemeinden. 

Der Kantonsrat hat der Vorlage bereits zugestimmt: 59 Ja, 35 Nein, 2 Enthaltungen. Weil die notwendige Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Kantonsratsmitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Die wichtigsten Informationen

Information für Menschen mit Sehbehinderung
Der Kanton Solothurn bietet die kantonalen Abstimmungsunterlagen auch als Hörfassung im DAISY-Format an. Weiter Informationen finden Sie bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS): Abstimmungsunterlagen als Hörzeitschrift

Video: Änderung des Sozialgesetzes – Weiterverrechnung der Verwaltungskosten für die Durchführung der Alimentenhilfe an die Einwohnergemeinden