Güterwege

Für die Nutzung und Pflege des ländlichen Raumes ist eine gute Erschliessung mit Güterwegen wichtig. Viele Güterwege wurden im Rahmen von Güterregulierungen neu angelegt.
Die Güterwege sind durch die Werkeigentümerin zu unterhalten (laufender Unterhalt). Bund und Kanton leisten Beiträge an die periodische Wiederinstandstellung (PWI), an die Sanierung, den Ersatz sowie an den Neu-, Aus- und Rückbau von Güterwegen.
Was ist PWI von Güterwegen? Bei der periodischen Wiederinstandstellung von Güterwegen handelt es sich um werterhaltende Massnahmen wie die Reprofilierung von Mergelwegen mit neuer Verschleissschicht und die Oberflächenbehandlung von Belagswegen ("Spritzbelag"). Die Wege werden mit schweren Maschinen und Geräten ungefähr alle zehn Jahre wieder instandgestellt. Dank PWI verlängert sich die Lebensdauer der Wege. Damit lassen sich langfristig finanzielle Mittel einsparen.
Kontakt
Johannes Zehnder, Tel. 032 627 25 21,
johannes.zehnder@vd.so.ch
Norbert Emch, Tel. 032 627 25 04,
norbert.emch@vd.so.ch
Amt für Landwirtschaft
Hauptgasse 72 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30