Nilgans

Schutzstatus CH: jagdbar, im Kanton Solothurn ganzjährig ohne Schonzeit jagdbar

Ursprünglich kam die Nilgans aus Afrika, bis sie im 18. Jahrhundert als Ziervogel nach Europa eingeschleppt wurde. Nach deren Ausbrüchen entwickelten sich bald freilebende Populationen, die sich zunehmend auch in die Schweiz ausbreiten. Hier ist sie seit 2003 ein regelmässiger Brutvogel und bewohnt unterschiedliche Gewässer, wie auch Feuchtgebiete und Siedlungen.

Das Nahrungsspektrum beinhaltet Insekten, Pflanzen und Samen. Der ideale Lebensraum zum Brüten für die Nilgans ist kurzrasiges Grünland mit einem Angebot von Teichen, wie beispielsweise Parkanlagen oder Golfplätze. Sie kann jedoch auch an Seen und Flussstaus brüten.

Da die Nilgans in Europa eingeschleppt wurde, gilt sie in der Schweiz als Neozoon. Durch Bejagung wird versucht, die Ausbreitung der Nilgänse einzudämmen.

Verfügung: Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren (Neozoen) im Kanton Solothurn

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Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
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Donnerstag
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