Rabenkrähe

Schutzstatus CH: jagdbar, im Kanton Solothurn August - Mitte Februar

Die Rabenkrähe profitierte als anpassungsfähige Kulturfolgerin stark von der landwirtschaftlichen Entwicklung und ist somit in der Schweiz vom Flachland bis in höhere Lagen verbreitet. Besonders hohe Dichten gibt es im östlichen und zentralen Mittelland und im Baselbiet. Der Bestand hat sich bis 2004 stark erhöht und dann mit jährlichen Schwankungen stabilisiert.

Die Rabenkrähe ist ein Allesfresser und ernährt sich vom reichen Nahrungsangebot auf Kulturflächen und in Siedlungsgebieten. Sie ist in der Schweiz ein häufig brütender Jahresvogel, welcher auf Bäumen nistet. Die Rabenkrähen wurden als Nesträuber und Schädling verfolgt, was jedoch keinen grossen Einfluss auf den Bestand hatte. Meist sind es die Nichtbrüterschwärme, welche Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen anrichten. Diese Schwärme dürfen im Kanton Solothurn auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Flächen ganzjährlich bejagt werden (JSV Art. 3bis 12 Abs. 2c, JaV Anhang 1). Dennoch sind sie als grosse Schnecken- und Mäusefresser auch als Nützlinge zu betrachten.

Gerber, M. (2016): Feldornithologie. BirdLife-Lehrgang (2. Auflage). BirdLife Schweiz (Hrsg.) Zürich.

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