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Clearingstelle: Restkostenfinanzierung für Pflege einreichen
Kurzbeschreibung
Die Clearingstelle des Kantons prüft und bezahlt Abrechnungen von Alters- und Pflegeheimen und Spitex zu ungedeckten Pflegekosten, den sogenannten Pflegerestkosten, welche von den Gemeinden getragen werden.
Service nutzen
Service online nutzen (via H-Net)
Service online nutzen (via Medidata)
Reichen Sie die Abrechnungen elektronisch über MediData oder H-Net ein.
Die Übermittlung erfolgt auf demselben elektronischen Weg wie bei den Krankenversicherern.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Alle Heime und Spitex, die über eine Betriebsbewilligung und eine OKP-Zulassung in einem Kanton verfügen, können die Restkosten geltend machen. Die Restkosten sind für alle Patientinnen und Patienten mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Solothurn mit der Clearingstelle abzurechnen. Der Kanton leistet die Restkosten nur für KVG-Leistungen. Behandlungen gemäss IVG, UVG und MVG sind den entsprechenden Kostenträgern gemäss den jeweiligen Tarifen direkt in Rechnung zu stellen.
Erforderliche Dokumente
Abrechnung im gültigen XML-Format (4.5 oder 5.0) pro Bewohner/-in und pro Kalendermonat an die GLN: «Gesundheitsamt Solothurn: GLN 7601009354571 (für Heim- und Spitexrechnungen)»
Vorgehen
- Merkblätter und Informationsschreiben GESA lesen
- Rechnung gemäss Vorgaben an die Clearingstelle stellen
- Pflichtfelder ausfüllen
- Prüfung durch das Amt abwarten
Ergebnis
Bezahlung der Rechnung oder Rückweisung per MediData oder H-Net
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Dauer
Konform eingereichte Rechnungen werden i.d.R. innerhalb von 30 Tagen bearbeitet.