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Clearingstelle: Restkostenfinanzierung für Pflege einreichen
Kurzbeschreibung
Die Clearingstelle des Kantons prüft und bezahlt Rechnungen von Alters- und Pflegeheimen sowie Spitex zu ungedeckten Pflegekosten, den sogenannten Pflegerestkosten. Die Restkosten werden den Gemeinden weiterverrechnet.
Service nutzen
Reichen Sie die Abrechnungen elektronisch über MediData oder H-Net ein.
Die Übermittlung erfolgt auf demselben elektronischen Weg wie bei den Krankenversicherern.
Detaillierte Informationen Restkostenfinanzierung Heime
Detaillierte Informationen Restkostenfinanzierung Spitex
Service online nutzen (via H-Net)
Service online nutzen (via Medidata)
Merkblatt Elektronische Abrechnung Restkosten nach KVG - Alters- und Pflegeheime ab 2026
Merkblatt Elektronische Abrechnung Restkosten nach KVG - Spitex ab 2026
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Alle Heime und Spitex, die über eine Betriebsbewilligung und eine OKP-Zulassung in einem Kanton verfügen, können die Restkosten geltend machen. Die Restkosten sind für alle Patientinnen und Patienten mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Solothurn mit der Clearingstelle abzurechnen. Der Kanton leistet die Restkosten nur für KVG-Leistungen. Behandlungen gemäss IVG, UVG und MVG sind den entsprechenden Kostenträgern gemäss den jeweiligen Tarifen direkt in Rechnung zu stellen.
Erforderliche Dokumente
Rechnung im gültigen XML-Format (4.5 oder 5.0) pro Leistungsbezüger/-in und pro Kalendermonat an die Clearingstelle Gesundheitsamt Solothurn übermitteln: GLN 7601009354571 (für Heim- und Spitexrechnungen)
Vorgehen
- Merkblätter lesen (siehe oben)
- Merkblatt Elektronische Abrechnung Restkosten nach KVG - Alters- und Pflegeheime ab 2026
- Merkblatt Elektronische Abrechnung Restkosten nach KVG - Spitex ab 2026
- Rechnungen gemäss Vorgaben an die Clearingstellen via MediData und H-NET elektronisch übermitteln
- Prüfung durch das Amt abwarten
Ergebnis
Bezahlung der Rechnung oder Rückweisung per MediData oder H-Net
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Dauer
Konform eingereichte Rechnungen werden i.d.R. innerhalb von 30 Tagen bearbeitet.