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Gesundheitswesen: 90-T.-Dienstleistung ausserkantonale Berufsausübungsbewilligung melden
Kurzbeschreibung
Gesundheitsfachpersonen mit ausserkantonaler Berufsausübungsbewilligung, die im Kanton Solothurn bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr tätig sind, müssen ihre Einsätze schriftlich dem Gesundheitsamt melden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Dieser Service richtet sich exklusiv an Fachpersonen im Gesundheitswesen mit kurzfristigen, temporären Einsätzen im Kanton Solothurn, die ihren Beruf an weniger als 90 Tagen pro Kalenderjahr ausüben.
Erforderliche Dokumente
- Kopien aller gültigen Berufsausübungsbewilligungen der anderen Kantone
- Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse der letzten drei Jahre
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
Vorgehen
- Meldeformular online oder als PDF vollständig ausfüllen
- "Bestätigung der Angabe»" ankreuzen oder PDF unterschreiben
- Online oder per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden
Ergebnis
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, welche Sie zur Ausübung Ihres Gesundheitsberufes in eigener fachlicher Verantwortung während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr berechtigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bearbeitung Ihrer Meldung ist kostenlos.
Fristen
Die Aufnahme einer Tätigkeit als Fachperson im Gesundheitswesen ist dem Gesundheitsamt umgehend mitzuteilen.
Dauer
Wenn die Meldung vollständig vorliegt und keine Rückfragen notwendig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel fünf Arbeitstage.