Services
Gesundheitswesen: Berufsausübungsbewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Für die Ausübung eines Gesundheitsberufes in eigener fachlicher Verantwortung benötigen Sie eine Bewilligung. Ausserkantonale Bewilligungen können im vereinfachten Verfahren anerkannt werden. Für telemedizinische Leistungen ist eine zusätzliche Bewilligung nötig.
Service nutzen
Service online nutzen (ausser telemedizinische Ferndienstleistung)
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung Ärztin und Arzt”
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin und Zahnarzt”
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung Tierärztin und Tierarzt”
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung Apothekerin und Apotheker”
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung Chiropraktorin und Chiropraktor”
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker"
PDF-Formular herunterladen “Berufsausübungsbewilligung übrige Gesundheitsfachpersonen”
PDF-Formular herunterladen “Anerkennung Berufsausübungsbewilligung Ärztin und Arzt”
PDF-Formular herunterladen “Anerkennung Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin und Zahnarzt”
PDF-Formular herunterladen “Anerkennung Berufsausübungsbewilligung Tierärztin und Tierarzt"
PDF-Formular herunterladen “Anerkennung Berufsausübungsbewilligung Apothekerin und Apotheker”
PDF-Formular herunterladen “Anerkennung Berufsausübungsbewilligung Chiropraktorin und Chiropraktor"
PDF-Formular herunterladen “Anerkennung Berufsausübungsbewilligung übrige Gesundhetsfachpersonen"
PDF-Formular herunterladen “telemedizinische Ferndienstleistung"
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Für eine Berufsausübungsbewilligung:
- Erfüllung der berufsspezifischen, fachlichen Voraussetzungen
- Vertrauenswürdigkeit und gute physische wie psychische Verfassung *
- abgeschlossene Berufhaftpflichtversicherung vor Tätigkeitsbeginn *
- Kenntnisse der deutschen Sprache bei fremdsprachigen Personen *
- für die Berufsausübung geeignete Räumlichkeiten (ausser mobile Tätigkeit) *
Im Falle einer Anerkennung einer ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligung sind die mit * gekennzeichneten Anforderungen nachzuweisen.
Für eine telemedizinische Ferndienstleistung:
- gültige Berufsausübungsbewilligung
- Beschreibung des Ferndienstleistungsprozesses
- Patientenaufklärung bezüglich der speziellen Risiken
- Aktuelle Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der speziellen Risiken der Ferndienstleistung bei Tätigkeitsaufnahme
- Einhaltung der speziellen Sorgfaltspflichten
Erforderliche Dokumente
Berufsausübungsbewilligung:
- Eidgenössische oder anerkannte ausländische Diplome inkl. Bestätigung der zuständigen Anerkennungsbehörde (MEBEKO, PSYKO, SRK, etc.)
- Weiterbildungstitel oder durch die MEBEKO anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel sowie allfällig vorhandener Doktortitel (nur für Medizinalpersonen)
- Aktueller Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse der letzten drei Jahre
- Aktueller Betreibungsregisterauszug (max. sechs Monate alt)
- Aktueller Strafregisterauszug max. sechs Monate alt (für Personen mit mind. fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz, für alle übrigen Personen Strafregisterauszug des Herkunftslandes)
- Deutsches Sprachdiplom auf Niveau B2 (für fremdsprachige Gesuchstellende)
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten, z.B. mittels Mietvertrag, Praxisplänen (entfällt bei mobilen Tätigkeiten)
- Police einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (vor Praxiseröffnung einzureichen)
- Ausführliches Qualitätssicherungssystem (im Falle einer selbständigen Tätigkeit im Bereich Dentalhygiene)
Anerkennung einer ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligung:
- Kopie aller gültigen ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen
- Arbeitszeugnisse der letzten drei Jahre
- Police einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (vor Praxiseröffnung einzureichen)
- Deutsches Sprachdiplom auf Niveau B2 (für fremdsprachige Gesuchstellende)
Telemedizinische Ferndienstleistung:
- Betriebs- und Leistungskonzept
- Nachweis der Durchführung der Ferndienstleistung anhand der Anamnese;
- Schriftlicher Nachweis über die Aufklärung der Patientinnen und Patienten zu den besonderen Risiken
- Bestätigung der Einhaltung aller Sorgfaltspflichten
- Police einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung, welche die besonderen Risiken telemedizinischer Ferndienstleistungen abdeckt.Police einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (vor Praxiseröffnung einzureichen)
- Ausführliches Qualitätssicherungssystem (im Falle einer selbständigen Tätigkeit im Bereich Dentalhygiene)
Vorgehen
- Gesuchsformular online oder als PDF vollständig ausfüllen;
- "Bestätigung der Angabe" ankreuzen oder PDF unterschreiben;
- Online oder per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Berufsausübungsbewilligung, die Sie zur Ausübung eines Gesundheitsberufes im Kanton Solothurn vor Ort als auch, sofern zutreffend, in telemedizinischer Form berechtigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung oder einer Bewilligung für eine Ferndienstleistung kostet jeweils 400 Franken, für Ärztinnen und Ärzte 700 Franken. Die Anerkennung einer ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligung ist aufgrund des Binnenmarktgesetzes kostenlos. Gebührenmerkblatt
Fristen
Das Gesuch für die Erteilung oder Anerkennung einer Berufsausübungsbewilligung sowie für eine Bewilligung zur telemedizinischen Ferndienstleistung muss spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel fünf Arbeitstage.