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Gesundheitswesen: Betriebsbewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Betriebe, die als juristische Personen im Gesundheitswesen tätig sind, benötigen für jeden Standort eine eigenständige Bewilligung. Ausserkantonale Betriebe ohne Standort im Kanton Solothurn können vereinfacht anerkannt werden. Für telemedizinische Leistungen ist eine zusätzliche Bewilligung nötig.
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PDF-Formular herunterladen “Betriebsbewilligung Spitex-Organisationen”
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PDF-Formular herunterladen “Betriebsbewilligung Abgabestelle für Mittel und Gegenstände”
PDF-Formular herunterladen “Betriebsbewilligung für Betriebe, die Blut oder Blutprodukte lagern”
PDF-Formular herunterladen “Telemedizinische Ferndienstleistung Betrieb”
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Für eine Betriebsbewilligung oder Anerkennung einer ausserkantonalen Betriebsbewilligung:
- Leistungsangebot, das eine ausreichende medizinische Betreuung gewährleistet
- Fachpersonal, das über die nötigen fachlichen und persönlichen Qualifikationen verfügt
- Bestimmung einer gesamtverantwortlichen Leitungsperson und deren Stellvertretung welche über eine Berufsausübungsbewilligung im betreffenden Fachgebiet verfügt
- betriebliche Infrastruktur, die dem Zweck der Einrichtung entspricht
- geeignetes Qualitätssicherungssystem
- abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend der Art und des Umfangs der Risiken vor Betriebsaufnahme.
Für eine telemedizinische Ferndienstleistung:
- gültige Betriebsbewilligung
- Beschreibung des Ablaufes der Ferndienstleistung
- Auflistung aller Personen, die medizinische Ferndienstleistungen erbringen
- Patientenaufklärung bezüglich der speziellen Risiken
- Aktuelle Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der speziellen Risiken der Ferndienstleistung bei Tätigkeitsaufnahme
- Einhaltung der speziellen Sorgfaltspflichten.
Erforderliche Dokumente
Betriebsbewilligung oder Anerkennung einer ausserkantonalen Betriebsbewilligung:
- Aktueller Plan der Räumlichkeiten / Baupläne im Massstab 1:100 mit Beschriftung der einzelnen Funktionsräume und Auflistung der vorhandenen medizinischen Geräte und Hilfsmittel (evtl. Beilage von Fotos)
- Aufstellung der apparativen Einrichtungen und Apparaturen;
- Betriebs- und Leistungskonzept mit Angaben zu Leistungsangebot, Führungs- und Organisationsstruktur, Ausführungen zur Führung der Patientendokumentation
- Hygienekonzept;
- Qualitätsmanagement-Konzept mit Angaben zur Personalrekrutierung, Aus- und Weiterbildung sowie Beaufsichtigung des Personals, Fehler- und Beschwerdemanagement (patienten- und personalbezogen), zu Qualitätszirkeln oder allfälligen Qualitätslabeln etc.
- Organigramm, Stellenplan (Anzahl Stellen nach Berufskategorien differenziert, inkl. Pensenangabe)
- Police einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (vor Betriebsaufnahme einzureichen)
Telemedizinische Ferndienstleistung:
- gültige kantonale Betriebsbewilligung;
- Beschreibung des Ferndienstleistungsprozesses;
- Schriftliche Patientenaufklärung bezüglich der speziellen Risiken;
- Liste aller Personen, die medizinische Ferndienstleistungen erbringen mit Anzahl Stellen nach Berufskategorien differenziert, inkl. Pensenangabe;
Aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung der speziellen Risiken der telemedizinischen Ferndienstleistung bei Betriebsaufnahme.
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Betriebsbewilligung, die Sie zur Aufnahme der gesundheitsbezogenen Tätigkeit im Kanton Solothurn und - sofern zutreffend - in telemedizinischer Form berechtigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten für die Erteilung einer Betriebsbewilligung oder einer Bewilligung für telemedizinische Ferndienstleistungen richten sich nach dem individuellen Prüfaufwand und betragen minimal 500 Franken. Die Anerkennung einer ausserkantonalen Betriebsbewilligung ist aufgrund des Binnenmarktgesetzes kostenlos.
Merkblatt Gebühren
Fristen
Das Gesuch zur Erteilung oder Anerkennung einer Betriebsbewilligung - mit oder ohne telemedizinische Ferndienstleistung - muss spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung erforderlich. Erfahrungsgemäss kommt es dabei zu Rückfragen oder es müssen ergänzende Unterlagen eingereicht werden. Aufgrund dieses Prüfprozesses ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens einem Monat zu rechnen.