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Gesundheitswesen: Bewilligungsrelevante Änderung (Rechtsform, Standort etc.) melden
Kurzbeschreibung
Änderungen an Rechtsform, Trägerschaft, Name, Standort oder am Betriebs- und Leistungskonzept einer Gesundheitseinrichtung müssen dem Gesundheitsamt schriftlich gemeldet werden, damit die Betriebsbewilligung erneuert werden kann.
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PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung Ärztliche Einrichtung”
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PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung Transport- und Rettungsunternehmen”
PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung Abgabestellen für Mittel und Gegenstände”
PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung Laboratorien”
PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung für Betriebe, die Blut oder Blutprodukte lagern”
PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung Öffentliche Apotheken”
PDF herunterladen “Änderung Betriebsbewilligung übrige Einrichtungen des Gesundheitswesens”
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die meldenden Einrichtungen müssen bereits über eine gültige Betriebsbewilligung im Kanton Solothurn verfügen und das Unternehmen in der angepassten Struktur weiterführen.
Erforderliche Dokumente
Wechsel der Rechtsform, Trägerschaft oder des Namens:
- Handelsregister-Auszug, aus dem die Änderung hervorgeht
- Police einer gültigen und an die den neuen Gegebenheiten angepassten Betriebshaftpflichtversicherung
Wechsel des Standortes:
- Aktueller Plan der Räumlichkeiten / Baupläne im Massstab 1:100 mit Beschriftung der einzelnen Funktionsräume und Auflistung der vorhandenen medizinischen Geräte und Hilfsmittel (evtl. Beilage von Fotos)
- Aufstellung der apparativen Einrichtungen und Apparaturen
- Angepasstes Betriebs- und Leistungskonzept
- Police einer gültigen und an die den neuen Gegebenheiten angepassten Betriebshaftpflichtversicherung
Änderung des Betriebs- und Leistungskonzeptes:
- Angepasstes Betriebs- und Leistungskonzept
- Police einer gültigen und an die den neuen Gegebenheiten angepassten Betriebshaftpflichtversicherung
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung stellen wir Ihnen eine neue Betriebsbewilligung für Ihre Einrichtung aus.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Erneuerung Ihrer Betriebsbewilligung wird eine vom Bearbeitungsaufwand abhängige Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 100 Franken.
Merkblatt Gebühren
Fristen
Änderungen, die eine Anpassung der Betriebsbewilligung erfordern, müssen dem Gesundheitsamt umgehend gemeldet werden, spätestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten.
Dauer
Die Bearbeitung geplanter Änderungen dauert je nach Umfang zwischen einer Woche und einem Monat und erfolgt in der Regel schneller, wenn das Meldeformular vollständig vorliegt und keine Rückfragen notwendig sind.
Weiterführende Informationen
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