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Gesundheitswesen: Bewilligung für Privatapotheke beantragen
Kurzbeschreibung
Wer in seiner Arzt- oder Zahnarztpraxis Arzneimittel an Patientinnen und Patienten abgeben möchte, braucht eine Bewilligung des Gesundheitsamtes zur Führung einer Privatapotheke.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Fachverantwortliche Person und deren Stellvertretung mit entsprechender Aus- und Weiterbildung und Berufsausübungsbewilligung
- Fachliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllt
- Gelenktes Qualitätssicherungssystem, angepasst an Art und Umfang des Betriebes
- Nachweis des fachgerechten Umgangs mit Heilmitteln
Erforderliche Dokumente
- Inhaltsverzeichnis des gelenkten, an die Art und den Umfang des Betriebs angepassten Qualitätssicherungssystems
- Aktuelles Organigramm (inkl. Kennzeichnung der fachverantwortlichen Person der Privatapotheke)
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung, die Sie zur Führung einer Privatapotheke im Kanton Solothurn und damit zur Abgabe von in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten berechtigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke kostet 500 Franken. Die Kosten für die Inspektion vor Ort werden nach effektivem Zeitaufwand berechnet.
Fristen
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke muss spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel vierzehn Arbeitstage.