Privatapotheken
Ärztliche Privatapotheken
Ärztinnen und Ärzte, welche auch ausserhalb von Notfällen und Hausbesuchen Arzneimittel abgeben, müssen ein Gesuch für eine Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke an gesundheit.bab@ddi.so.ch stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke erst erteilt wird, wenn die erforderlichen fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unter «Dokumente» Gesuchsformular «Gesuch ärztliche Privatapotheke» sowie «Merkblatt ärztliche Privatapotheke») und dass innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellen der Bewilligung eine kostenpflichtige Inspektion durch Inspektor/-innen des Gesundheitsamts Solothurn durchgeführt wird. Wichtige Dokumente zum Inhalt der kantonalen Inspektion finden Sie unter Aufsicht.
Zahnärztliche Privatapotheken
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Solothurn verfügen über das Recht zur Selbstdispensation und dürfen mit einer kantonalen Bewilligung eine Privatapotheke führen (§ 54 GesG). Das Gesuch für eine Bewilligung zur Führung einer zahnärztlichen Privatapotheke ist an gesundheit.bab@ddi.so.ch zu richten. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung zur Führung einer zahnärztlichen Privatapotheke erst erteilt wird, wenn die erforderlichen fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unter «Dokumente» Gesuchsformular «Gesuch zahnärztliche Privatapotheke» sowie «Merkblatt zahnärztliche Privatapotheke») und dass innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellen der Bewilligung eine kostenpflichtige Inspektion durch Inspektor/-innen des Gesundheitsamts Solothurn durchgeführt wird. Wichtige Dokumente zum Inhalt der kantonalen Inspektion finden Sie unter Aufsicht.
Das Handout zum Webinar ärztliche Privatapotheken sowie das FAQ ärztliche Privatapotheke sind sinngemäss auch für zahnärztliche Privatapotheken anwendbar.
Im Rahmen von Erst- oder periodischen Inspektionen wird in zahnärztlichen Praxen zudem die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten gemäss Art. 76 Abs. 3 und Art. 77 MepV überprüft. Das hierfür verwendete Inspektionsprotokoll orientiert sich an der Swissmedic-Richtlinie «Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei weiteren Anwendern von Dampf-Klein-Sterilisatoren» (KlGAP), aktuelle Version, abrufbar unter: https://www.kantonsapotheker.ch/de/leitlinien-positionspapiere-listen/klgap-arbeitsgruppe
Der Kanton Solothurn hat die Durchführung der Inspektionen zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten gemäss Art. 60 Abs. 5 HMG an das Regionale Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz (RHI) übertragen. Das aktuelle Inspektionsprotokoll ist unter https://www.rhinw.ch/formulare/FOR_05_30_MEP.docx abrufbar. Die Kosten für Inspektionen im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten richten sich nach dem Gebührenreglement des Regionalen Heilmittelinspektorats der Nordwestschweiz.
Tierärztliche Privatapotheken
Tierärztinnen und Tierärzte verfügen im Kanton Solothurn über das Recht zur Selbstdispensation und dürfen eine Privatapotheke führen. Die Führung der Privatapotheke bedarf einer Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln, die beim Veterinärdienst (VetD) beantragt werden muss.
Dokumente
Gesundheitsamt
Aufsicht und Bewilligungen
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00