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Gesundheitswesen: Anstellung einer Person unter Aufsicht melden
Kurzbeschreibung
Arbeitgeber müssen die Anstellung von Personen ohne Berufsausübungsbewilligung dem Gesundheitsamt melden, wobei deren Tätigkeit ausschliesslich unter der fachlichen Aufsicht einer Person mit Berufsausübungsbewilligung derselben Berufsgattung resp. derselben Fachrichtung bei Ärztinnen und Ärzten erfolgt.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Dieser Service richtet sich an Einzelunternehmen oder Betriebe, die eine Person anstellen möchten, welche die fachlichen, praktischen oder zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung oder für die Zulassung zur Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung noch nicht vollständig erfüllt.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Meldeformular online oder als PDF vollständig ausfüllen;
- "Bestätigung der Angabe" ankreuzen oder PDF unterschreiben
Online oder per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass die betreffende Person die Tätigkeit unter Aufsicht in Ihrem Betrieb aufnehmen darf.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Bearbeitung Ihrer Meldung fällt eine Gebühr in Höhe von 80 Franken an.
Fristen
Die Anstellung einer Person unter Aufsicht ist dem Gesundheitsamt vor der Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
Dauer
Wenn die Meldung vollständig vorliegt und keine Rückfragen notwendig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel zwei Arbeitstage.