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Gesundheitswesen: Bewilligung für Heimapotheke beantragen
Kurzbeschreibung
Wer in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung Arzneimittel lagert, die nicht für bestimmte Personen der Einrichtung bestimmt sind und von Pflegefachpersonen an mehrere Bewohnende abgegeben werden, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Heimapotheke.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Apothekerin oder Apotheker mit Berufsausübungsbewilligung als fachverantwortliche Person sowie eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung
- Gelenktes Qualitätssicherungssystem, angepasst an Art und Umfang des Betriebes
- Fachliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllt
- Nachweis des fachgerechten Umgangs mit Heilmitteln
Erforderliche Dokumente
- Inhaltsverzeichnis des gelenkten, an die Art und den Umfang des Betriebs angepassten Qualitätssicherungssystems
- Aktuelles Organigramm (inkl. Kennzeichnung der fachverantwortlichen Person und deren Stellvertretung)
- Police einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung der Einrichtung unter Einschluss der Heimapotheke
- Vertrag zwischen der Einrichtung und der fachverantwortlichen Person der Heimapotheke.
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung zur Führung einer Heimapotheke im Kanton Solothurn. Damit dürfen Pflegefachpersonen Ihrer Einrichtung Arzneimittel abgeben, die nicht für eine bestimmte Person Ihrer Einrichtung beschafft und verwaltet werden.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Heimapotheke kostet 500 Franken. Die Kosten für die Inspektion vor Ort werden nach effektivem Zeitaufwand berechnet.
Fristen
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Heimapotheke muss spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel vierzehn Arbeitstage.