Spital- und Heimapotheken

Heimapotheken

Im Kanton Solothurn können Heime eine Heimapotheke führen, sofern hierfür eine Bewilligung des Departements des Inneren vorliegt. Die Bewilligung zur Führung einer Heimapotheke berechtigt nur zur direkten Abgabe von Arzneimitteln an heimeigene Bewohnerinnen und Bewohner. Heime, die ausschliesslich für bestimmte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Arzneimittel aus einer ärztlichen Privatapotheke oder auf ärztliches Rezept hin in einer öffentlichen Apotheke beschaffen, verwalten und durch eine Pflegefachperson ausschliesslich der Bestimmungsperson abgeben oder an ihr anwenden, benötigen keine Heimapothekenbewilligung. Detaillierte Informationen befinden sich im Merkblatt Heimapotheke unter Dokumente.

Webinar: Heimapotheken und öffentliche Apotheken

Welche Anforderungen gelten für Heimapotheken? Welche aktuellen Themen beschäftigen öffentliche Apotheken im Kanton Solothurn? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in unserem Webinar «Heimapotheken und öffentliche Apotheken».

Das Webinar richtet sich an Apothekerinnen und Apotheker sowie an Vertreterinnen und Vertreter von Alters- und Pflegeheimen. Neben fachlichen Inputs zu Bewilligungen, pharmazeutischer Betreuung und aktuellen Entwicklungen bietet die Veranstaltung Gelegenheit, direkt Fragen an die Expertinnen des Gesundheitsamts zu stellen.

Dienstag, 18. August 2026, 19.00–21.00 Uhr (19.00 Uhr bis 20.00 Uhr: Thema Heimapotheken, 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr: weitere Themen ausschliesslich für Apotheker/-innen)
Dienstag, 25. August 2026, 19.00–21.00 Uhr (19.00 Uhr bis 20.00 Uhr: Thema Heimapotheken, 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr: weitere Themen ausschliesslich für Apotheker/-innen)

Anmeldungen sind bis spätestens 7. August 2026 per E-Mail an gesundheitsamt@ddi.so.ch möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen sowie Ihre Organisation an.

Gesundheitsamt

Aufsicht und Bewilligungen

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00