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Gesundheitswesen: OKP-Zulassung als Betrieb beantragen
Kurzbeschreibung
Wer als Organisation (juristische Person) im Gesundheitswesen Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen will, muss eine OKP-Zulassung beantragen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Gültige kantonale oder kantonal anerkannte Betriebsbewilligung
- Festlegung des örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellen Tätigkeitsbereichs
- Leistungserbringung durch Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich gemäss KVV erfüllen;
- Fragen zu den Qualitätsaspekten sind vollständig beantwortet
- Anschluss ans elektronische Patientendossier (EPD) im Falle einer Einrichtung der Medizin
Erforderliche Dokumente
- Vollständige und präzise Beantwortung der Qualitätsfragen (Selbstdeklaration)
- Beschreibung des Tätigkeitsbereiches in zeitlicher, örtlicher, sachlicher und personeller Hinsicht (Ergänzung des Betriebskonzeptes, falls diese Information fehlt)
- Separates Gesuch «Gesundheitswesen: OKP-Zulassung als Person beantragen» für alle Personen, die in eigener fachlicher Verantwortung im beantragenden Betrieb tätig sind und vom Gesundheitsamt noch keine Bestätigung haben, dass sie die Zulassungskriterien erfüllen
- Nachweis über die Anbindung des Betriebs ans elektronische Patientendossier (EPD) im Falle einer Einrichtung der Medizin
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Zulassungsverfügung, die Sie zur Beantragung einer ZSR-Nummer bei der Sasis AG als Betrieb (juristische Person) berechtigt. Angestellte Personen, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind und im Rahmen der Betriebszulassung geprüft wurden, werden auf der Verfügung aufgeführt und erhalten von der Sasis AG eine K-Nummer. Diese bestätigt gegenüber den Versicherern, dass die Zulassungskriterien im erwähnten Beruf erfüllt sind.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Zulassung für Einrichtungen der Medizin kostet 500 Franken und jene für alle übrigen Organisationen des Gesundheitswesens 400 Franken. Hinzu kommen weitere 100 Franken für jede Personenprüfung.
Die Gebühren für Besitzstandsbestätigungen oder Anpassungen der Verfügung finden Sie auf dem Gebührenmerkblatt.
Fristen
Das Gesuch um Zulassung muss drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 14 Arbeitstage.