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Pflege- und Tagesfamilien: Änderungen Personen melden
Kurzbeschreibung
Änderungen der Wohn- oder Lebenssituation, der Familienverhältnisse oder der Gesundheit bei Pflegefamilien oder Tagesbetreuungen müssen dem Kanton gemeldet werden. Dazu gehören u.a. Zivilstandesänderungen, ein Todesfall, ein Zuzug einer volljährigen Person in den Haushalt oder wenn ein eigenes Kind volljährig wird.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Pflege- und Tagesfamilien müssen eine Bewilligung oder Bestätigung des Kantons Solothurn haben.
Erforderliche Dokumente
Sollten zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wird sich das Amt für Gesellschaft und Soziales bei Ihnen melden.
Vorgehen
Änderung melden
Falls Massnahmen notwendig sind:
- Prüfung des Kantons abwarten
- Verfügung eingeschrieben per Post oder Benachrichtigung per E-Mail erhalten
Ergebnis
Falls Massnahmen notwendig sind: Verfügung oder Schreiben per Post oder Benachrichtigung per E-Mail
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung von Änderungen ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung zu Änderungen von im gleichen Haushalt lebenden Personen muss innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen erfolgen.
Dauer
In der Regel 14 Tage, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.