Der Bund hat für den Vollzug der Härtefallfallmassnahmen immer wieder neue Vorgaben und Präzisierungen in der Auslegung erarbeitet. Die Kantone mussten ihre Umsetzung deshalb laufend anpassen und den Vollzug einer rollenden Planung unterziehen. Der Kanton Solothurn will die Härtefallhilfen zielgerichtet auszahlen und Missbräuche oder Überentschädigungen möglichst vermeiden. Deshalb müssen die Unternehmen zusammen mit ihrem Härtefallgesuch die erheblich ungedeckten Fixkosten belegen und einen zumindest provisorischen Jahresabschluss 2020 beilegen.
Bis jetzt wurden rund 340 Gesuche eingereicht und Härtefallhilfen im Umfang von 550'000 Franken ausbezahlt. Über 200 Gesuche sind unvollständig beim Kanton eingegangen und fehlende Unterlagen mussten nachgefordert werden. Dies führt zu einer deutlich längeren Bearbeitungszeit und damit zu einer erheblichen Verzögerung bei der Auszahlung der nicht rückzahlbaren Härtefallhilfen. Die Gesuchsteller werden schriftlich informiert, wenn weitere Dokumente eingereicht werden müssen.
Weil der Druck bei den stark betroffenen Unternehmen jedoch sehr gross ist, leistet der Kanton nun einen Vorschuss von 60% auf den Härtefallbeitrag:
Für diese Bevorschussung müssen noch nicht alle Dokumente eingereicht werden. Es kann in einem ersten Schritt auf eine Fixkostenübersicht und auf die Mehrwertsteuerabrechnungen bzw. auf die durch einen Treuhänder oder eine Treuhänderin bestätigten Jahresumsätze verzichtet werden. Ferner wird bei behördlich geschlossenen Betrieben auch auf den Jahresabschluss 2020 verzichtet. Für alle nicht behördlich geschlossenen Unternehmen ist der Jahresabschluss 2020 jedoch erforderlich als Hauptkriterium der Härtefallregelung für den Nachweis des Umsatzrückganges.
Unter der Voraussetzung, dass sämtliche anderen Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden, erfolgt eine Bevorschussung von 60% des Härtefallbeitrages. Dieser wird vom Kanton automatisch ausgelöst, die Unternehmen müssen nicht aktiv werden. Die restlichen 40 Prozent des Härtefallbeitrages werden ausbezahlt, sobald die fehlenden Unterlagen eingereicht und positiv geprüft worden sind.
Seit dieser Woche unterstützt die Ernst & Young AG die Fachstelle Standortförderung auf der Basis einer Leistungsvereinbarung bei der formellen und materiellen Abwicklung der Gesuche. Die Ernst & Young AG führt insbesondere die materielle Beurteilung der Härtefallgesuche sowie die standardisierte Überprüfung nach Vorgaben des Kantons innerhalb von maximal vier Tagen durch.
Tipps zur Gesuchseinreichung
Den Gesuchstellern wird empfohlen, sich vor Ausfüllen und Einreichen des Onlineformulars detailliert über die geforderten Unterlagen zu informieren. Auf der Website der Härtefallmassnahmen finden sich hilfreiche Merkblätter und Checklisten: https://corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen/grundlagen/. Es lohnt sich, den Treuhänder bzw. die Treuhänderin frühzeitig miteinzubeziehen.