Der Bundesrat schlägt vor, dass mit einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Preisbindungsklauseln von Online-Buchungsplattformen gegenüber Beherbergungsbetrieben für nichtig erklärt werden. Dadurch können Beherbergungsbetriebe flexibler reagieren, wenn sie beispielsweise kurzfristige Unterbelegungen aufweisen. Sie sind nicht mehr an den Preis gebunden, der über die Online-Plattform angeboten wird, sondern können diesen mit Direktangeboten unterschreiten.
Die Beherbergungsbetriebe erhalten so mehr Flexibilität. Die Auslastung verbessert sich, und die Konsumentinnen und Konsumenten können gegebenenfalls von kurzfristigen Günstigangeboten profitieren.