Die letzte Erhöhung des durchschnittlichen Steuerfusses resultiert aus dem Jahr 2016, wo dieser damals von 119,0 Prozent auf 119,4 Prozent anstieg. Seither sank der durchschnittliche Steuerfuss kontinuierlich bis zum Jahr 2022 auf 116,8 Prozent bevor er nun im 2023 auf 117 Prozent anstieg.
Die Spanne zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss beträgt neu 80 Punkte (Vorjahr: 75 Punkte). Der häufigste Wert liegt wie im Vorjahr bei 125 Prozent. In ländlichen Gebieten liegt der Steuerfuss für das Jahr 2023 tendenziell höher als in urbanen Gemeinden sowie Agglomerationsgemeinden. Gegenüber dem Vorjahr haben fünf Gemeinden (Vorjahr: zwölf) den Steuerfuss für das laufende Jahr gesenkt. Damit kommen rund 22’000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Genuss einer tieferen Steuerbemessung. Diese Gemeinden senkten ihre Steuerfüsse zwischen zwei bis fünf Punkten. Dagegen beschlossen vier Gemeinden (Vorjahr: fünf) eine Erhöhung ihres Steuerbezugs um sechs bis maximal zehn Punkte, was für rund 4’100 Einwohnerinnen und Einwohner zu einer höheren Steuerlast führt.
Gewichtet mit der jeweiligen Bevölkerung ergibt sich für das Jahr 2023 ein Gemeindesteuerfuss für natürliche Personen von 115,0 Prozent (Vorjahr: 115,1 Prozent) im Mittel. Der gewichtete Steuerfuss ist somit nach wie vor leicht rückläufig. 37 Gemeinden (Vorjahr: 39) erheben einen Steuerfuss unter und 70 Gemeinden (Vorjahr: 68) über diesem Mittelwert.
Der durchschnittliche Steuerbezug der Einwohnergemeinden für juristische Personen hat sich im Jahr 2023 wiederum leicht erhöht, und zwar um 0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Dieser liegt nun bei 112,7 Prozent (Vorjahr: 112,2 Prozent). Es zeigt sich, dass sich der Steuerfuss in Gemeinden mit einer höheren Dichte an Firmen, im Durchschnitt der letzten Jahre erhöht hat.
Nebst den Steuerfüssen hat das Amt für Gemeinden auch die aktuellsten Gebühren für Wasser und Abwasser erhoben. Die Verbrauchsgebühren im Siedlungswasserbereich verbleiben 2023 auf dem Vorjahresniveau: Im Gemeindedurchschnitt liegt der Frischwasserpreis bei 1,96 Fr./m3 und die Abwasserverbrauchsgebühr bei 1,67 Fr./m3.
Die Steuerfüsse der 97 Kirchgemeinden bleiben stabil. Sie belaufen sich zwischen 8 bis 25 Prozent. Je nach Religionsgemeinschaft können sie sich aber deutlich unterscheiden.