April 2023

Verbreitung des elektronischen Patientendossiers fördern

  • 25.04.2023

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier. Er fordert aber weitergehende Massnahmen.

Der Bund will das elektronische Patientendossier (EPD) in zwei Schritten weiterentwickeln und seine Verbreitung vorantreiben. Damit ein umfassender Einsatz des EPD im gesamten Gesundheitswesen erreicht werden kann, braucht es eine nachhaltige Finanzierung. Diese soll mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) sichergestellt werden, welche per 2027 in Kraft treten soll. Mit einer «kleinen» Revision will der Bund die Zeit bis dahin überbrücken.

Der Regierungsrat begrüsst die angestrebte Klärung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen und unterstützt entsprechend die vorliegende Änderung des EPDG hinsichtlich einer Übergangsfinanzierung. Die vorgeschlagene duale Finanzierung durch Bund und Kantone führt jedoch zu einer unnötigen Komplexität, welche mit einer alleinigen Finanzierung durch den Bund verhindert werden könnte. Zudem fordert der Regierungsrat weitere Sofortmassnahmen, unter anderem eine konkrete Pflicht für die Leistungserbringer, behandlungsrelevante Daten ins EPD abzulegen.