April 2023

Zivilschutzbestände durch Gesetzesrevision verbessern

  • 25.04.2023

Die Anzahl und Intensität von Bedrohungen für die Bevölkerung wird in Zukunft nicht abnehmen. Der Kanton Solothurn befürwortet deshalb grundsätzlich die vom Bund vorgeschlagene Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes: Die Revision stärkt den Zivilschutz als strategisches Einsatzelement der Kantone.

Der hohe Nutzen des Zivilschutzes ist im Verlauf der Covid-Pandemie einmal mehr deutlich geworden. Im Verbundsystem Bevölkerungsschutz kommt ihm mit Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen eine tragende Rolle zu. Die Zivilschutzbestände haben jedoch seit 2011 aus verschiedenen Gründen stark abgenommen. Die Gesetzesrevision bietet kurz- und mittelfristige Massnahmen an, um die Bestandsprobleme im Zivilschutz und der Armee zu verbessern.

Der Kanton Solothurn begrüsst es, dass zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit dauerndem Unterbestand zu leisten. Auch die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige befürwortet der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Zudem sollen die Ausbildung und der Einsatz Zivildienstleistender im Zivilschutz vorrangig erfolgen. Bei Notlagen kann deshalb ein Einsatz im Zivilschutz angeordnet und der Zivildienst unterbrochen werden.

Schutzdienstpflichtige können neu in der ganzen Schweiz eingesetzt werden. Für ein gesamtschweizerisch einheitliches Erscheinungsbild des Zivilschutzes beantragt der Regierungsrat, dass der Bund die persönliche Ausrüstung der Schutzdienstleistenden zentral beschaffen und finanzieren soll.