Februar 2023

Videobefragungen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtern

  • 21.02.2023

Der Regierungsrat stimmt einer Vorlage des Bundesrates zu, mit welcher grenzüberschreitende Befragungen auf elektronischen Kommunikationswegen in Zivilprozessen erleichtert werden sollen.

Der Bundesrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche Befragungen mittels Telefon- und Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtern soll. Dafür will er die Erklärung der Schweiz zum Haager Beweisaufnahmeübereinkommen so anpassen, dass es hierfür statt einer Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz nur noch einer Mitteilung mit bestimmten Angaben zur bevorstehenden Befragung bedarf. Angepasst werden soll auch das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, so dass das gleiche Regime auch im Verhältnis zu Nichtvertragsstaaten des Haager Übereinkommens gilt.

Der Regierungsrat begrüsst angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Bedeutung solcher auf elektronischem Weg durchgeführter Befragungen die Neuregelung. Diese dient den Interessen der schweizerischen Wirtschaft und Bevölkerung, aber auch dem Klimaschutz, indem durch die erleichterte Möglichkeit der Videobefragung Flugreisen zum Zweck der Teilnahme an Gerichtsprozessen vermieden werden können.