Sportvereine als wichtigste Träger der Bewegungsförderung sehen sich mit stetig steigenden administrativen und finanziellen Anforderungen konfrontiert. Mit der Einführung einer Einkommens-Freigrenze soll die überwiegende Mehrheit der Breitensportvereine vom Abschluss einer Unfallversicherung für ihre Mitglieder befreit werden. Der Regierungsrat verspricht sich von dieser vorgesehenen Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) eine Entlastung der Breitensportvereine. Er befürchtet jedoch, dass die angestrebte Entlastung mit der Verordnungsänderung nur teilweise gelingt. Erhält lediglich eine einzelne Trainerin beziehungsweise Sportlerin oder ein einzelner Trainer beziehungsweise Sportler im Verein eine Entschädigung, die über der Einkommens-Freigrenze liegt, führt dies dazu, dass ein Sportverein vollständig von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen wird. Deshalb wird es viele Breitensportvereine geben, die nicht von der Freigrenze und damit auch nicht von der Entlastung werden profitieren können. Mittelfristig sollte deshalb auch für diese Vereine eine Lösung gefunden werden.
Februar 2023
Zustimmung zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung
- 21.02.2023