Der Regierungsrat hat die im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung eingegangenen Voten zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes und der Kantonalen Bauverordnung ausgewertet und die Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurden die Gesetzes- und Verordnungsänderungen grossmehrheitlich begrüsst. Insbesondere Zustimmung findet, dass Tatbestände für bewilligungsfreie Bauten und bauliche Anlagen eingeführt werden. Positiv aufgenommen wird auch, dass die Grundlagen für das elektronische Baugesuchsverfahren normiert werden.
Weniger Bodenversiegelung durch Aussenparkplätze
In der Vernehmlassung kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Erstellung innenliegender Parkplätze. Der Regierungsrat hat seine ursprüngliche Vorlage überarbeitet: Nun sollen einerseits die Gemeinden bei einem Neubau innenliegende Parkplätze verlangen können, falls eine Erstellungspflicht für mehr als zehn Parkplätze vorliegt. Andererseits sollen im ganzen Kanton beim Neubau von verkehrsintensiven Anlagen, wie beispielsweise Einkaufszentren, mindestens 40 Prozent der zu erstellenden Parkplätze innenliegend angeordnet werden müssen.
Die Vorlage geht nun in die vorberatende Kommission, bevor sie voraussichtlich im Herbst im Kantonsrat behandelt wird. Das Inkrafttreten ist im Frühjahr 2024 vorgesehen, wobei für die Gemeindebehörden vor dem Inkrafttreten eine entsprechende Schulung angeboten werden wird.