Mai 2023

Chancengleichheit für Kinder mit Sprachförderbedarf

  • 30.05.2023

Alle Kinder mit Sprachförderbedarf im Kanton Solothurn sollen künftig ein Angebot der frühen Sprachförderung besuchen können. Der Regierungsrat will die Chancengleichheit erhöhen und hat eine Teilrevision des Sozialgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Im Kindergarten haben Kinder oft unterschiedliche Startbedingungen – auch aufgrund ihrer Sprachkenntnisse. Wenn Kinder Schwierigkeiten mit der Unterrichtssprache haben, können sie wichtige Lerninhalte verpassen. Der Regierungsrat will dem vorbeugen und die frühe Sprachförderung vor dem Kindergarten im ganzen Kanton einführen. Er hat die entsprechende Botschaft und den Entwurf verabschiedet. Die frühe Sprachförderung richtet sich in erster Linie an Kinder zwischen dem dritten und vierten Altersjahr und soll die Chancengleichheit erhöhen. Zudem reduzieren sich dadurch die Folgekosten, die zum Beispiel für besondere Bildungsmassnahmen anfallen könnten.

 

Besuch der Angebote bleibt freiwillig

Die Gemeinden sind künftig verpflichtet, frühe Sprachförderung anzubieten. Sie ermitteln mit einem vom Kanton bereitgestellten Fragebogen den Förderbedarf von allen Kindern 18 Monate vor Kindergarteneintritt. Für Kinder mit Sprachförderbedarf muss ein Angebot der frühen Sprachförderung an zwei Halbtagen pro Woche zur Verfügung stehen. Dies soll möglichst im Rahmen bestehender Angebote wie Spielgruppen und Kindertagesstätten erfolgen. Der Regierungsrat hält daran fest, dass der Besuch der Angebote auf freiwilliger Basis erfolgt. Dieses Modell ist das Ergebnis eines breit abgestützten und evaluierten Pilotprojekts, welches 2017–2019 in mehreren Solothurner Gemeinden und Regionen durchgeführt wurde. Zudem fördert eine freiwillige Teilnahme das Bekenntnis der Erziehungsberechtigten zur frühen Sprachförderung. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Teilnahme der Kinder aus.

 

Grössere Kostenbeteiligung des Kantons und Evaluation

Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat beschlossen, das Modell nach fünf Jahren bezüglich Qualität und Wirksamkeit zu evaluieren. Ausserdem beteiligt sich der Kanton neu an den Kosten für die Qualitätsentwicklung. Die Gemeinden tragen die Kosten für das Angebot. Der Kanton finanziert den Fragebogen zur Sprachstanderhebung und dessen Auswertung. Für den Besuch des Angebots können die Gemeinden von den Eltern einen Beitrag gemäss ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen.

Die frühe Sprachförderung soll per 1. Januar 2024 kantonsweit eingeführt werden. Um den Gemeinden die nötige Zeit einzuräumen, ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.