Die Kantone sorgen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung. Sie erlassen dazu eine Spitalliste mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und Kliniken. Auf der Spitalliste sind alle Einrichtungen aufgeführt, die erforderlich sind, um das notwendige Angebot zu sichern. Bei der Auswahl dieser Einrichtungen beachten die Kantone insbesondere die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungserbringung.
Höhere Versorgungssicherheit dank breiterem Angebot
Der Regierungsrat hat die Spitalliste im Bereich Psychiatrie, die aus dem Jahr 2012 stammt, grundlegend überarbeitet und erweitert. Er hat den Spitalplanungsbericht Psychiatrie genehmigt und erlässt per 1. Juli 2023 die neue Spitalliste in diesem Bereich. Grundlage dafür bildeten die umfassenden Planungsarbeiten und Evaluationen des zuständigen Gesundheitsamtes im Departement des Innern unter Einbezug der Nachbarkantone und der Branchenverbände. Die Spitäler und Kliniken der Spitalliste sind verpflichtet, alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn für eine stationäre Behandlung aufzunehmen. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenversicherer (45 Prozent) und der Kanton Solothurn (55 Prozent).
Mit der neuen Spitalliste Bereich Psychiatrie erhält die Solothurner Bevölkerung bei psychischer Erkrankung jederzeit rasch Zugang zu einer stationären Behandlung. Damit dies gewährleistet ist, enthält die neue Spitalliste zusätzliche Spitäler und Kliniken. Der Solothurner Bevölkerung stehen künftig 11 Institutionen an 17 Standorten in den Kantonen Solothurn, Bern, Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt zur Verfügung. Diese verstärken das bisherige Angebot an stationären medizinischen Leistungen sowohl in der Erwachsenen- als auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Regierungsrat reagiert damit auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Nachfrage.