September 2023

Elektronisches Patientendossier weiterentwickeln

  • 26.09.2023

Der Regierungsrat begrüsst die Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Umsetzung hat er aber grosse Vorbehalte. Unter anderem müssen die Benutzerfreundlichkeit und die Funktionalität des elektronischen Patientendossiers verbessert werden.

Es ist unbestritten, dass das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier revidiert werden muss. Nur so können die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden. Entsprechend begrüsst der Regierungsrat sowohl das vorgesehene Opt-Out-Modell für die Bevölkerung als auch die Anschlusspflicht für alle Gesundheitsfachpersonen und -einrichtungen an das elektronische Patientendossier (EPD).

In seiner Antwort an den Bundesrat weist der Regierungsrat aber auf diverse offene Fragen zur konkreten Umsetzung des Opt-Out-Modells hin. So fordert er eine zentrale Vollzugslösung des Opt-Out-Modells mit einer einzigen EPD-Betreibergesellschaft des Bundes. Zudem erwartet er eine Klärung respektive Änderung in Bezug auf die Informationspflichten und -fristen der Kantone, sollte am dezentralen Modell festgehalten werden. Auch erwartet der Regierungsrat eine rasche Weiterentwicklung der Funktionalitäten und Benutzerfreundlichkeit des EPD.

Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der ungleichen Verteilung von Entscheidungskompetenzen und Finanzierungspflichten zwischen Bund und Kantonen im vorgesehenen dezentralen Modell. Mit der Gesetzesrevision würden die Kantone einen Grossteil der Finanzierung tragen, während der Bund ungleich grössere Entscheidungskompetenzen bei der Weiterentwicklung des EPD erhält. Dieses Ungleichgewicht muss in der Gesetzesvorlage zwingend ausgeglichen werden. Der Regierungsrat befürwortet ferner eine Finanzierung des EPD über einen «KVG-Prämienbeitrag» anstelle einer Steuerfinanzierung über die Kantone.

Opt-Out-Modell

Um eine optimale Verbreitung des EPD zu erreichen, will der Bund das bisherige Modell der Freiwilligkeit, ein EPD zu eröffnen, mit einem Opt-Out-Modell ersetzen. Dabei wird für sämtliche Personen, die Wohnsitz in der Schweiz haben, im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder gemäss der Militärversicherung versichert sind und keinen Widerspruch gegen die Eröffnung erhoben haben, automatisch sowie kostenlos ein EPD eröffnet. Das heisst, wer kein EPD möchte, muss dies aktiv mitteilen, ansonsten wird Zustimmung angenommen. Das Opt-Out-Modell trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin Rechnung. Für die betroffenen Personen bleibt die Teilnahme am EPD freiwillig, da eine Widerspruchslösung gilt.