Hintergrund: Aufgrund der angespannten Versorgungslage im vergangenen Winter hat der Bund beschlossen, die Bereitstellung einer strategischen Stromreserve auf dem Verordnungsweg vorzuziehen. Die bis Ende 2026 befristete Winterreserveverordnung regelt seither die dringliche Schaffung einer strategischen Stromreserve mit Wasserkraftwerken, Notstromgruppen und Reservekraftwerken. Sie soll dereinst durch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sowie einem separaten Gesetz für Reservekraftwerke abgelöst werden.
Künftig sollen auch von Grund auf neue thermische Reservekraftwerke in die Stromreserve aufgenommen werden. Mit der geplanten Änderung des Stromversorgungsgesetzes soll nun dazu die gesetzliche Grundlage geschaffen und präzisiert werden. Für die dringliche Verstärkung der Versorgungssicherheit ist es wichtig, dass auch im Winter für den Notfall ausreichend Stromreserven zur Verfügung stehen. Der Solothurner Regierungsrat begrüsst deshalb die Vorlage, bedauert jedoch, dass die Einrichtung einer Verbrauchsreserve noch nicht in die Stromreserve aufgenommen wurde. Der Regierungsrat gibt schliesslich zu bedenken, dass zum Bau neuer thermischer Reservekraftwerke Alternativen existieren. Es ist zum Beispiel günstiger, schneller umsetzbar und nachhaltiger, die Stromnachfrage gezielt zu senken, auch durch finanzielle Entschädigungen.