Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage hat sich die Situation in den Oberflächengewässern bezüglich Pegelstände und Temperatur etwas entspannt. Infolge der aktuellen Abfluss- und Temperaturverhältnisse wurde das durch die Regierung am 11. August 2026 beschlossene Wasserentnahmeverbot für landwirtschaftliche Bewässerung aus der Dünnern, dem Mümliswilerbach, dem Mittelgäubach und dem Chrebskanal bis auf Weiteres aufgehoben. Die Entnahmen sind jedoch mengenmässig weiterhin nur eingeschränkt möglich. Ausserdem darf nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr Wasser entnommen werden.
Zwar haben die Niederschläge eine Abkühlung gebracht und die Bäche kurzfristig ansteigen lassen, doch die Situation bleibt angespannt und die Oberflächengewässer werden in Kürze wieder auf einen tiefen Stand fallen. Deshalb bleiben alle weiteren mengenmässigen und zeitlichen Einschränkungen zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen in Kraft. Insgesamt gilt weiterhin, dass die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ausschliesslich für die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen möglich ist. Einzige Ausnahme ist die Aare, die immer noch genügend Wasser führt. Für eine Wasserentnahme ist zwingend eine kantonale Bewilligung notwendig.
Die Situation wird laufend überwacht. Je nach Entwicklung von Wasserstand und Wassertemperatur werden die Einschränkungen angepasst. Das Amt für Umwelt ist im engen Austausch mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben.
Sorgsamer Umgang mit Wasser
An heissen Tagen mit Temperaturen über 25 Grad Celsius darf weiterhin ausschliesslich abends bewässert werden. Dies bedeutet, dass nur zwischen 20 Uhr abends und 10 Uhr morgens Wasser zugeführt werden darf. Für einzelne Bäche dürfen Landwirtschaftsbetriebe nur noch abwechselnd Wasser zur Bewässerung entnehmen. Das Amt für Umwelt informiert die Betroffenen jeweils direkt über die geltenden Einschränkungen.
Es werden Kontrollen durchgeführt. Bei Nichteinhalten der Vorgaben werden Strafanzeigen eingereicht und Bewilligungen können entzogen werden.
Weitere Einschränkungen
Am 28. August 2026 wurde das seit 13. Juli 2026 geltende Fischerei- und Betretungsverbot aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Das ab dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet wurde am 26. August für das Siedlungsgebiet teilweise gelockert. Weiterhin verboten sind Feuer im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufer, Feuerwerke sind grundsätzlich untersagt.
Zur Information der Kantonspolizei vom 26. August 2026
Weiterführende Informationen
Die aktuellen Messungen von Grundwasserständen, Abflüsse und Wassertemperaturen des Kantons Solothurn können hier abgefragt werden.
Informationen zur Temperatur finden Sie auf der Webseite von «MeteoSchweiz». Die Nationale Trockenheitsplattform enthält eine Karte sowie Informationen zur Trockenheit. Hier finden Sie aktuell Informationen des Bundesamtes für Umwelt zur Trockenheit. Auf dieser Unterseite des Amt für Umwelt Solothurn finden Sie regelmässig aktualisierte Informationen zur Trockenheit im Kanton Solothurn.