Trockenheit
Trockenheit ist eine Periode mit deutlich unterdurchschnittlichem Niederschlag, die zu Wasserdefiziten im Boden, in Gewässern und im Grundwasser führt und damit natürliche und menschliche Systeme beeinträchtigt.
Gleichzeitig steigen die Wassertemperaturen, was die aquatische Tier- und Pflanzenwelt gefährdet. Im Extremfall trockenen Bäche aus oder Fische wie Forellen und Äschen werden krank oder sterben. Sinkende Grundwasserstände und versiegende Quellen können zu Engpässen bei der Trinkwasserversorgung führen.
Im Kanton Solothurn gab es in den Jahren 2003, 2011, 2015, 2018, 2020, 2023 und 2025 Trockenphasen, die zum Teil zu Nutzungseinschränkungen führten.
Aktuelle Lage am 9.9.2026; Trockenheit Stufe 4
Aufgrund der sporadischen Niederschläge hat sich die Situation in den Oberflächengewässern bezüglich Pegelstände und Temperatur etwas entspannt. Infolge der aktuellen Abfluss- und Temperaturverhältnisse wurde das durch die Regierung am 11. August 2026 beschlossene Wasserentnahmeverbot für landwirtschaftliche Bewässerung aus der Dünnern, dem Mümliswilerbach, dem Mittelgäubach und dem Chrebskanal bis auf Weiteres aufgehoben. Am 28. August 2026 wurde das Fischerei- und Betretungsverbot aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
In den vergangenen 30 Tagen ist im ganzen Kantonsgebiet sehr wenig Niederschlag gefallen. Im langjährigen Vergleich bedeutet dies ein extremes Niederschlagsdefizit. Die Warnung des Bundes bleibt weiterhin auf Stufe 4. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der «MeteoSchweiz» und der nationalen Webseite «Trockenheit».
Situation im Kanton Solothurn:
- Die Niederschläge führen zu einem vorübergehenden und moderaten Anstieg der Abflüsse.
- Die Situation hinsichtlich des Abflussdefizits hat sich etwas entspannt.
- Die aktuellen Messungen von Grundwasserständen, Abflüsse und Wassertemperaturen des Kantons Solothurn können hier abgefragt werden.
Massnahmen
Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern sind teilweise eingeschränkt oder verboten:
- Seit dem 8. Juli sind Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern (mit Ausnahme der Aare) nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen zulässig. Wasserentnahmen für andere Zwecke sind nicht gestattet.
- Es darf weiterhin ausschliesslich zwischen 20 Uhr abends und 10 Uhr morgens bewässert werden.
- Aus allen Bächen dürfen Landwirtinnen und Landwirte nur noch abwechselnd Wasser für die Bewässerung entnehmen. Das Amt für Umwelt informiert die Betroffenen regelmässig direkt über die geltenden Einschränkungen:
- Die Situation wird ständig überwacht und falls nötig angepasst.
Allgemeines:
Ausblick
- Kurzfristig sind keine ausgiebigen Niederschläge zu erwarten.
- Die Entnahmeeinschränkungen aus den Oberflächengewässern bleiben weiterhin bestehen.
- Die hydrologische 30-Tage-Vorhersage können auf der nationalen Trockenheitsplattform abgefragt werden.
Weitere Informationen: Hydrometrie
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00