Erdmandelgras

Melde- und Bekämpfungspflicht

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Erdmandelgras (Cyperus esculentus) eine schweizweite Melde- und Bekämpfungspflicht. Das Erdmandelgras ist neu in der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen geregelt.

Die Verordnung schreibt eine Meldepflicht vor an:

  • die Fachstelle Pflanzenschutz
  • Lohnunternehmer, die auf der betroffenen Parzelle arbeiten (vorgängig)

Vorgeschriebene Bekämpfung:

  • Befallene Zonen in der Parzelle zuletzt bearbeiten
  • Maschinen nach einer befallenen Parzelle reinigen
  • Massnahmen zur Reduktion von Erdmandelgras gemäss Empfehlungen des kantonalen Pflanzenschutzdienst ergreifen

Wie erkennen und was tun

Das Erdmandelgras zählt zu den Unkräutern mit dem grössten Schadenpotenzial. Es ist inzwischen im ganzen Mittelland verbreitet, im Kanton Solothurn sind vor allem die Bezirke Wasseramt, Bucheggberg, Lebern und Gäu betroffen. Mit wenigen Ausnahmen sind es nur kleine Befallsnester. Dadurch besteht die Chance, es wieder auszurotten, bevor ganze Parzellen verseucht sind. Die Erdmandeln entwickeln sich vor allem auf Ackerflächen in Frühjahrskulturen wie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben. Die Knöllchen des Erdmandelgrases bleiben über Jahre keimfähig. Dies begünstigt eine Verbreitung über landwirtschaftliche Maschinen. Die Bekämpfung ist äusserst schwierig und muss über mehrere Jahre erfolgen. Die Fachstelle Pflanzenschutz steht Ihnen beratend zur Seite.

Ansprechperson: Danilo Bächler

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