Kältemittel und Kälteanlagen

Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen können Kältemittel enthalten, die bei unsachgemässem Umgang die Umwelt belasten oder zur Klimaerwärmung beitragen können. Deshalb gelten für Kältemittel und Anlagen mit Kältemitteln besondere Anforderungen.

Das Amt für Umwelt (AfU) vollzieht die entsprechenden umweltrechtlichen Vorschriften im Kanton Solothurn und unterstützt Betriebe, Planende, Fachpersonen sowie Betreiberinnen und Betreiber bei Fragen zu Kältemitteln und Kälteanlagen.

 

Fragen zu Kältemitteln und Kälteanlagen

Sie planen eine neue Anlage, möchten eine bestehende Anlage ändern oder haben Fragen zu den geltenden Vorschriften?

Nutzen Sie unser Online-Formular. Beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret. 

(Formular wird nächstens aufgeschaltet, aktuell können Sie uns ein Mail schreiben an gefahrenstoffe@bd.so.ch

Anforderungen an Kältemittel und Anlagen

Kältemittel werden in der Schweiz durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Die Vorschriften betreffen unter anderem das Inverkehrbringen, die Verwendung und den Betrieb von Anlagen mit Kältemitteln.

Bei der Planung und Beschaffung einer neuen Anlage sind deshalb bereits frühzeitig das eingesetzte Kältemittel, die Kälteleistung, die Füllmenge und der Anwendungsbereich zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Anforderungen werden laufend an den Stand der Technik angepasst. Für bestimmte Anlagen gelten Einschränkungen oder Verbote für den Einsatz von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial. 

Meldepflicht

Für stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel besteht in der Schweiz grundsätzlich eine Meldepflicht. Dies gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie für Wärmepumpen. Die Meldung erfolgt über die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bezeichnete Meldestelle.

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • die Inbetriebnahme einer Anlage,
  • Änderungen an einer gemeldeten Anlage sowie
  • die Ausserbetriebnahme einer Anlage.

Die Meldung kann elektronisch über die nationale Plattform cooling-reg.ch oder weiterhin in Papierform erfolgen.

Häufige Anliegen

Dies hängt unter anderem von der Art der Anlage und der Menge des enthaltenen Kältemittels ab. Stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel unterliegen grundsätzlich der Meldepflicht.

Das hängt vom Kältemittel, der Kälteleistung, dem Anwendungsbereich und weiteren Eigenschaften der geplanten Anlage ab. Für bestimmte Anwendungen bestehen Einschränkungen oder Verbote. Bei einer geplanten Anlage empfehlen wir, die Anforderungen frühzeitig abzuklären.

Am besten bereits während der Planungsphase. So können allfällige Anforderungen an Kältemittel und Anlage frühzeitig berücksichtigt werden.

Je nach Anlage können Anforderungen an Betrieb, Wartung, Dichtheitskontrollen, Dokumentation und Meldung bestehen.

Kein Problem. Reichen Sie Ihre Frage über das Online-Formular ein. Beschreiben Sie kurz die Situation. Nach der Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.

Weiterführende Informationen und Links

Kontakt

Larissa Grossenbacher, Tel. 032 627 24 53

Judith Rösch, Tel. 032 627 24 57

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00