Kältemittel und Kälteanlagen
Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen können Kältemittel enthalten, die bei unsachgemässem Umgang die Umwelt belasten oder zur Klimaerwärmung beitragen können. Deshalb gelten für Kältemittel und Anlagen mit Kältemitteln besondere Anforderungen.
Das Amt für Umwelt (AfU) vollzieht die entsprechenden umweltrechtlichen Vorschriften im Kanton Solothurn und unterstützt Betriebe, Planende, Fachpersonen sowie Betreiberinnen und Betreiber bei Fragen zu Kältemitteln und Kälteanlagen.
Fragen zu Kältemitteln und Kälteanlagen
Sie planen eine neue Anlage, möchten eine bestehende Anlage ändern oder haben Fragen zu den geltenden Vorschriften?
Nutzen Sie unser Online-Formular. Beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret.
(Formular wird nächstens aufgeschaltet, aktuell können Sie uns ein Mail schreiben an gefahrenstoffe@bd.so.ch)
Anforderungen an Kältemittel und Anlagen
Kältemittel werden in der Schweiz durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Die Vorschriften betreffen unter anderem das Inverkehrbringen, die Verwendung und den Betrieb von Anlagen mit Kältemitteln.
Bei der Planung und Beschaffung einer neuen Anlage sind deshalb bereits frühzeitig das eingesetzte Kältemittel, die Kälteleistung, die Füllmenge und der Anwendungsbereich zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Anforderungen werden laufend an den Stand der Technik angepasst. Für bestimmte Anlagen gelten Einschränkungen oder Verbote für den Einsatz von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial.
Meldepflicht
Für stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel besteht in der Schweiz grundsätzlich eine Meldepflicht. Dies gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie für Wärmepumpen. Die Meldung erfolgt über die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bezeichnete Meldestelle.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- die Inbetriebnahme einer Anlage,
- Änderungen an einer gemeldeten Anlage sowie
- die Ausserbetriebnahme einer Anlage.
Die Meldung kann elektronisch über die nationale Plattform cooling-reg.ch oder weiterhin in Papierform erfolgen.
Häufige Anliegen
Weiterführende Informationen und Links
- Bundesamt für Umwelt (BAFU): Kältemittel
- BAFU: Meldung von Anlagen mit Kältemitteln
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.10
Kontakt
Larissa Grossenbacher, Tel. 032 627 24 53
Judith Rösch, Tel. 032 627 24 57
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00