Verschmutztes Abwasser

Ableitung in die öffentliche Kanalisation
Liegt eine Liegenschaft in der Nähe des Kanalisationsnetzes besteht in der Regel eine Anschlusspflicht.
Ausnahme:
Davon ausgeschlossen sind Landwirtschaftsbetriebe, die einen Rindvieh- oder Schweinebestand (Aufstallung mit Gülleanfall) von mindestens 8 Dünger-Grossvieheinheiten (DGVE) ausweisen.
Abwasser-Verwertung mit flüssigem Hofdünger
Ein Landwirtschaftsbetrieb darf das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwerten, wenn er alle Bedingungen des Gewässerschutzgesetzes erfüllt.
Mischverhältnis, Lagerkapazität und Betriebsfläche
Das Gesetz schreibt vor:
- Der Anteil der (unverdünnten) Gülle beträgt mindestens 25 %.
- Die Güllelagerkapazität reicht aus und die Lageranlagen sind dicht.
- Die bewirtschaftete Fläche (eigene oder zugepachtete) reicht aus für die Verwertung der Gülle.
Behandlung in einer Kleinkläranlage
Ist die nächste Kanalisationsleitung weit entfernt und eine landwirtschaftliche Verwertung des Abwassers nicht zulässig, kann das Abwasser in einer eigenen mechanisch-biologischen Kleinkläranlage gereinigt werden.