Herbizide
Der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden) auf privaten Wegen, Dächern und Terrassen ist verboten.
Wieso ein Verbot?
Auf befestigten und unbewachsenen Flächen fehlt die Humusschicht, welche Herbizide zurückhält. Die chemischen Stoffe gelangen ins Grundwasser oder via Kanalisation in Bäche, Flüsse und Seen.
Was ist verboten?
Verboten sind sowohl Totalherbizide, die jeglichen Pflanzenwuchs vernichten, wie auch alle selektiven Herbizide, die nur ausgewählte Pflanzen zerstören.
Wo kann man Produkte zurückgeben?
- Hersteller und Händler müssen die von ihnen abgegebenen Unkrautvertilgungsmittel sowie alle sonstigen Pestizide zurücknehmen und sachgemäss entsorgen. Im Kleinverkauf abgegebene Produkte müssen unentgeltlich zurückgenommen werden.
- Jährliche Sammlungen von Gift- und Sonderabfällen in den Gemeinden.
Eine Entsorgung über das Abwasser oder den Kehricht ist verboten.
Welche Unkrautregulierung ist erlaubt?
Mit regelmässigem Wischen bei der Pflege und dem Unterhalt von befestigten Flächen kann einem Bewuchs vorgebeugt werden. Bestehenden Pflanzen soll in erster Linie mit Toleranz begegnet werden. Ein Eingriff drängt sich aber auf, wenn das Wasser nicht mehr abfliessen kann, Unfallgefahr droht oder eine bauliche Sanierung angezeigt ist. Erlaubt sind mechanische und thermische Massnahmen wie hacken, ausreissen und abflammen.
Was ist Unkraut?
Die Botanik kennt kein Unkraut. Aus menschlicher Sicht jedoch ist jede Pflanze, die dort wächst, wo sie nicht erwünscht ist, ein "Unkraut". Die Kriterien sind also subjektiv, umfassen aber häufig die folgenden Merkmale:
- Keine gezielt angebaute Nutzpflanze (Auch Nutzpflanzen können zu Unkraut werden),
- Erstsiedler auf kahlem Boden,
- Pflanzen, die den Kulturpflanzen Wasser, Nährstoffe und Licht streitig machen,
- Pflanzen, die sich besser an ungünstige Lebensbedingungen anpassen und deshalb überall
wuchern.